Jetzt über Pflegekasse und Entlastungsbetrag abrechnen (§45b SGB XI)

Fensterreinigung ist als sogenannte haushaltsnahe Unterstützung im Alltag (AZUA) über die Pflegekasse abrechenbar (131€ je Monat) – sofern ein anerkannter Anbieter beauftragt wird. Wir sind anerkannt nach §45b SGB XI.
Kostenloses Fensterputzen, Haushaltsnahedienstleistung und mehr.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht in der Regel allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu, jeden Monat 131€ ( bis zu 1572€ im Jahr ) Fensterputzen zählt als haushaltsnahe Unterstützung im Alltag, wenn die Leistung von einem anerkannten Anbieter erbracht wird

Vorteile für Pflegebedürftige & Angehörige
✓Entlastung im Alltag – glasklare Fenster ohne eigene Kosten
✓Abrechnung über die Pflegekasse
✓Zuverlässig & persönlich umsetzbar


